Letzte Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten
Herzlich Willkommen beim Schützengau Ammersee
Als kleinster Schützengau des Schützenbezirkes Oberbayern in der Region Ammersee, stellen wir hier aktuelle Informationen rund um unsere Aktivitäten bereit.
Weihnachts- und Neujahresgrüße der 1. Gauschützenmeisterin Andrea Schmelzer: Mehr dazu hier:
Hinweis des BSSB an die Vereine und Gesellschaften Stand: 08.01.2021
Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeister/innen und Gauschatzmeister/innen
Sehr geehrte Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister,
sehr geehrte Gauschatzmeisterinnen und Gauschatzmeister,
das vergangene Jahr war auch für unsere Vereine beispiellos. Dem ersten Lockdown im Frühjahr folgte eine Phase leichter Lockerungen, in der der Schießbetrieb wieder teilweise aufgenommen werden konnte, aktuelle befinden wir uns nun im zweiten Lockdown, in dem der Vereinssport wieder nicht möglich ist. Viele Vereine wurden von den Beschränkungen auch wirtschaftlich getroffen. Als Hilfestellung für unsere Vereine in dieser Situation hat das Landesschützenmeisteramt beschlossen, dass der Verbandsbeitrag für 2021 erst am 31.03.2021 von den Gaukonten eingezogen wird. Wir bitten Sie, die Beiträge von den Vereinen erst zum 15.03.2021 einzuziehen. Bitte informieren Sie auch Ihre Vereine hierüber.
Das Team der Geschäftsstelle bedankt sich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit und wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr – bleiben Sie vor allem gesund!
Mit freundlichem Gruß
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
i. A.Nina Jacobi
(Sekretariat)
Tel.: 089 / 316949-17
Betreff: Entscheidung wegen Corona
Liebe Mannschaftsführer
1. Im Bezirk Oberbayern werden sämtlich Rundenwettkämpfe auf Bezirksebene (LG/LP/LG-Auflage/SpoPi-KK und SPoPi-GK) bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
2. Die Vereine werden von uns vor Weihnachten über den weiteren Verlauf der Wettkämpfe informiert.
3. In der Runde 2020/21 gibt es keinen Auf- oder Abstieg in den Bereichen LG/LP und SpoPi-KK.
Wir wünschen allen Schützinnen und Schützen beste Gesundheit.
Monika, Johannes, Gottfried, Michael
Stand: 07.09.2020
Letzte Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten
Sehr geehrte Schützenmeisterinnen und Schützenmeister,
der DSB informiert über die letzten Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes. Nachfolgend der Link zur Seite des DSB:
Mit besten Schützengrüßen
Armin Brauns
2. Gauschützenmeister
Betreff: BSSB / Formular Bescheinigung § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG
Verteiler: Landesausschuss, Landes- und Bezirksböllerreferenten, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Böllerreferenten der Gaue und Vereine
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung und/oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG bieten einige Kreisverwaltungsbehörden eigene Vordrucke an, viele Behörden tun dies allerdings nicht. Die Folge ist eine bayernweit eher uneinheitliche Verwaltungspraxis.
Um hier Abhilfe und Vereinheitlichung zu schaffen, hat der BSSB ein Formular erstellt, mit dem das Bedürfnis nun einheitlich gegenüber der Behörde nachgewiesen werden kann (für den Fall, dass es kein behördeneigenes Formular gibt).
Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang oder auf unserer Homepage unter nachstehendem
Link: https://www.bssb.de/boeller-formulare.html?task=download.send&id=3389&catid=1001&m=0
Bitte leiten Sie die Nachricht an die Böllervereine und –gruppen in Ihrem Gau weiter.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
München, 31.08.2020
Der Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt Landsberg jedoch eigene Formulare zum SprengG hat. Hier der Link zur Bedürfnisbescheinigung incl. Hinweisblatt.
Sämtliche Formulare zu WaffG und SprengG können unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden.
https://www.landkreis-landsberg.de/landratsamt/formulare-merkblaetter/
Gemeinsam ist einfach.
„Stille Helden“ ist ein Gemeinschaftsprojekt von
Sparkasse Landsberg - Diessen, k.e.b. Koordinationsstelle im Landkreis Landsberg am Lech und Landsberger Tagblatt, Alles was bewegt. Mehr dazu hier: