Schützengau Ammersee
im Bayerischen Sportschützenbund - Bezirk Oberbayern


Herzlich Willkommen beim Schützengau Ammersee

Als kleinster Schützengau des Schützenbezirkes  Oberbayern in der Region Ammersee, stellen wir hier aktuelle Informationen rund um unsere Aktivitäten bereit.

 

Änderung bei der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen für den weiteren Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen gemäß § 14 Abs. 4 und 5 WaffG ab 1. Januar 2026


Wichtige Informationen für das Sportjahr 2026

Ausschreibung Böllerlehrgang mit Anmeldeformular am Sonntag, den 05. Juli 2026, und Montag, den 06. Juli 2026

Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine beantragen


Aktuelle Information zum Waffenrecht / Bedürfnisprüfung

Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Gausportleiterinnen und Gausportleiterinnen, Vereinsschützenmeisterinnen und Vereinsschützenmeister, Landesreferenten, Hauptamt; Stand: 08.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit September dieses Jahres sind nun alle Regelungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentlich für uns Sportschützen sind u. a. die Neuerungen zur Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Der BSSB war bestrebt, gemeinsam mit dem bayerischen

Alle Einzelheiten hierzu sowie Links zu entsprechenden Mustervorlagen findet Ihr in den Erläuterungen im Anhang.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

 Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn

1. Landesschützenmeister

Bedürfnis richtig beantragen


Betreff: BSSB / Formular Bescheinigung § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG
Verteiler: Landesausschuss, Landes- und Bezirksböllerreferenten, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Böllerreferenten der Gaue und Vereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung und/oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG bieten einige Kreisverwaltungsbehörden eigene Vordrucke an, viele Behörden tun dies allerdings nicht. Die Folge ist eine bayernweit eher uneinheitliche Verwaltungspraxis.

Um hier Abhilfe und Vereinheitlichung zu schaffen, hat der BSSB ein Formular erstellt, mit dem das Bedürfnis nun einheitlich gegenüber der Behörde nachgewiesen werden kann (für den Fall, dass es kein behördeneigenes Formular gibt).

Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang oder auf unserer Homepage unter nachstehendem
Link: https://www.bssb.de/boeller-formulare.html?task=download.send&id=3389&catid=1001&m=0

Bitte leiten Sie die Nachricht an die Böllervereine und –gruppen in Ihrem Gau weiter.

 Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
München, 31.08.2020

Der Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt Landsberg jedoch eigene Formulare zum SprengG hat. Hier der Link zur Bedürfnisbescheinigung incl. Hinweisblatt. 

https://kxp.landkreis-landsberg.de//Dox.aspx?docid=8ed560b6-68fe-4e1c-b26a-3799cf2b3d0f&mode=direct&orgid=b1b89184-8c47-447c-a0f1-252e3a3ae3fb

 

Sämtliche Formulare zu WaffG und SprengG können unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden. 

https://www.landkreis-landsberg.de/landratsamt/formulare-merkblaetter/

Gemeinsam ist einfach.

Geschäftsordnung für Bezirke und Gaue im BSSB

2018_11_21_GO.pdf (257.21KB)
2018_11_21_GO.pdf (257.21KB)